In einer ganz aktuellen Entscheidung vom 14.04.2010 hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden, dass selbst die versehentliche Zusendung von Spam nicht zu dulden ist.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu grunde:
Eine Firma, die Decken und Deckenlichter anbot, übersandte eine Email an den Kläger. Der Kläger stand zuvor in keinem Kontakt zu der Firma. Diese hatte zuvor, die Emailanschrift vom Kläger aus dem Internet entnommen, um selbst bei dem Kläger ein Angebot für div. Versicherungen zu erhalten. Die Beklagte gab an, dass die Email des Klägers aus Versehen in den Newsletterverteiler gelangt sei und sie nicht an der Zusendung Schuld habe.
Das Gericht sah hierin dennoch einen unterlassungsfähigen Anspruch des Klägers aus §§ 823 I, 1004 BGB.
Letztlich käme es nicht auf ein Verschulden an, da durch die Zusendung in die Rechte des Klägers eingegriffen werde.
Die Entscheidung finden Sie hier im Original.
Wieder ein Etappensieg gegen die Spammerfront.
Ganz ehrlich Jan, was ist das für ein “Erfolg” und was ist das für eine “…front”. Die wirklichen Spammer, die z.B. bei mir die Postfächer vollmüllen, sind kaum zu kriegen. Mit so etwas befassen sich Rechtsanwälte und Gerichte, alle hoch bezahlt, wegen einer Mail. Ich finde das einfach nur lächerlich. Wir haben ganz andere Probleme zu lösen.
Hallo Jens! Es sind oft kleine Etappensiege, die wirklich großen Spammer sitzen in den USA und spammen über Server in China und Brasilien. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass nach einiger Zeit diese Werbeflut für dubiose Finanzprodukte, Kick-offs und Roadshows abnimmt. Die meinsten Abmahnungen gegen die Spam-Mails enden nach Abgabe der Unterlassungserklärung. Nur die wenigsten landen dann tatsächlich bei Gericht. In der Finanzwelt sind die Werbemethoden seit längerem so unseriös geworden, dass hiergegen und auch gegen die üblichen Verdächtigen vorgegangen werden muss.
Und Jens, ja es geht oft nur um eine Email. Aber bereits diese Email ist zuviel.
Beste Grüße,
Jan Waßerfall
Hallo Jan, teilweise kann ich Dir beipflichten, neben dem Sprichwort “Einmal ist kein Mal” gibt es ja auch “Wehret den Anfängen”. Wenn es absichtliches Spam ist, können nach einer ersten Ermahnung entsprechende Konsequenzen erfolgen! Wenn eine unbeabsichtigte Mail lt. Gesetz gleich 50.000 Euro Pönale bedeutet ist das einfach unverhältnismäßig und fördert Ärger, Streit, Denunziantentum in der Gesellschaft mehr als die Spammail selbst. Ich schicke auf jede Mail, die ich nicht haben will, ein “bitte austragen (!)”. In der Regel ist danach Ruhe. Das kostet wenig Zeit. Ich halte es nicht für gut, wenn Menschen sich vor Gericht wegen Pippifax treffen. Natürlich mag ein Rechtsanwalt darüber anders denken. Er lebt vom Streit in der Gesellschaft.
Ich denke, hier ist eine schwierige Situation, einerseits möchte jeder unbelästigt bleiben, anderseits handelt es sich im vorliegenden Fall um eine Firma, so dass m.E. keine Person direkt belästigt wird, und mit einem Klick ist so eine e-mail auch gelöscht.
Aber nachdem die Gewinnspieler, Telefon-anbietern und Finanz-”Haie” es einfach übertrieben haben, hat der deutsche Gesetzgeber in seiner Regulungswut gleich alle e-mail-Kontakte verboten – Schwierig um Neukunden zu werben
Hallo Herr Jahn!
Danke für Ihre Zeilen. Es macht letztlich kein Unterschied, ob der Angespammte eine Privatperson ist oder eine Firma. Es werden Zeit, Geld verplempert, die man auch sinnvoller nutzen kann, als sich ums Löschen von Werbung zu kümmern. Diese Spammer greifen zweifelsohne in meine Zeit ein..und ich soll mich dann um die Entsorgung der ungebetenen Post kümmern? Wohl kaum. Sie als Finanzdienstleister dürften doch täglich irgendwelche Einladungen zu Roadshows, neusten hypertollen Produkten erhalten, oder? Wieviel Zeitgeht Ihnen aus die Woche gerechnet verloren? Lebenszeit. Denken Sie mal darüber nach..Beste Grüße, Jan Waßerfall
Hallo Hr. Waßerfall,
bin nun zufällig auf diesen Dialog “gegoogelt” und kann nur den Kopf schütteln. Ist das Aufbauschen solcher Vorgänge nicht nur ein Teil der Arbeitsbeschaffung Ihrer Branche. Es geht doch nicht wirklich um den Schutz des Empfängers solcher Mails. Ich stimme dem Vorredner zu, dass keine kurze Antwort “bitte keine Mails mehr” o.ä. oder ggf. sogar ein Abmeldelink bisher das Problem immer gelöst haben.
Denn – gegen die Profispammer hat man sowieso keine Chance (dafür gibts aber Spamfilter, die greifen da ganz gut) – oder es sind andere Unterneher die mit mir gerne Geschäfte machen wollen. Meine Erfahrung hilft mir hier, den Schrott schnell zu löschen oder zu vermeiden bzw. News zu lesen, die ich für meinen Job durchaus brauchen kann.
Das letzte was ich tun würde, wäre einen Anwalt einzuschalten. Denn diese empfinde ich in solchen Vorgägen als Blutegel. Und da ich oft gehört habe, dass man hier zusammen arbeitet (der Empfänger erhält eine Gegenleistung für die Weiterleitung der Spam an den Anwalt) finde ich es um so schlimmer.
Ein Anwalt, der sich auf solche Vorgänge spezialisiert hat und immer für die gleichen Mandanten (Kumpel?) tätig wird, naja … (da kann sich jeder denken).
Geld verdienen ja, aber mit ehrlicher Arbeit, nicht mit solch einem mießen Geschäftmodell!
PS: Leider gibt es keine Computerführerscheine und nur die junge Generation lernt den Umgang mit Computern in der Schule. Einen z.B. Spamfilter zu nutzen ist fast Idiotensicher.
Nun hatte ich eine meiner Fragen vergessen: Was kostet nun ein solcher Vorgang den Versender einer Mail an einen Empänger der einen Anwalt einschaltet?
Sehr geehrter Herr Hausmann!
Danke für Ihr Posting.
Sie selbst beschreiben die Situation, dass Sie oft – wenn nicht täglich – unverlangte Werbepost erhalten. Stellen Sie sich Ihren Briefkasten vor. Hier würde jemand Ihnen soviel Post schicken, dass Sie Ihren Briefkasten nicht mehr öffnen können und u.U. sogar wichtige Post aus versehen wegschmeissen. Der Vergleich mag etwas hinken, doch veranschaulicht er sehr gut, worum es geht. Es geht darum, das sich Mitmenschen gegen die mafiösen Werbeversender zu Wehr setzen.
Wie das AG Krefeld schon 2006 entschieden hat, nutzen die Spammer ganz gezielt die Abmeldelinks, um Email-Adressen zu validieren, die dann als noch wertvoller weiterverkauft werden.
Jetzt können Sie natürlich die Mails löschen, doch dies bedeutet Arbeit, Zeit und Geld. SIe erledigen die Aussortierungsarbieten desjenigen, der Sie mit ungewollter Werbung zu müllt. Finden Sie das in Ordnung? Wohl kaum.
Gegen die Profispammer haben Sie sehr wohl eine Chance, doch hier bedarf es des konzentierten Gegenhaltens. Sie müssen es den Spammern ungemütlich machen.
Doch nun zu ihren Anmerkungen des unlauteren Geschäftsmodells.
Die Menschen, die Anwälte beauftragen sind mit ihren Mitteln nicht weitergekommen. Oftmals haben sie sich bereits per Email an die Versender gewandt oder die staatlichen Stellein eingeschaltet.
Diese Leute nehme ihr Recht in die Hand und sagen: wir wollen keine Werbung bekommen. Und das Gesetz gibt ihnen Recht.
Aber schauen Sie sich die zu der ganzen Themaik Spam ergangenen Rechtsprechung an, da werden Sie erkennen, dass etliche Leute erfolgreich gegen gehalten haben.
Zu Ihrer Kostenfrage: Es ist streitwertabhängig.
Eine Abmahnung lößt idR eine 1.3 Geschäftsgebühr nach § 2, 13, 14 RVG, 2300 VV-RVG aus.
Die Rechtsprechung z.B. das Kammergericht geht von einem Streitwert von 7.500 € aus. Dies ist m.E. zu hoch.
Bis zu 5.000 € wäre da angemessen, aber es kommt auf die Intensität der Rechtsgutverletzung (Spamming) an.
Konkret liegt die Spanne zw. 300-500 €.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Waßerfall