Archiv für die ‘Inkasso’ Kategorie

Neue Domains für Rechtsanwaltskanzlei

13 Juni 2010

Auch wir wollen im Zeichen der Zeit bleiben und unsere regionale Präsenz im Internet ausbauen. Auch diesem Grunde haben wir uns entschieden auch unter den Domains www.rechtsanwalt-oberkraemer.de und www.rechtsanwalt-oberhavel.de unser Angebot in das nördliche Berliner Umland zu transportieren.

Wichtig dabei war und ist ein starker regionaler Partner rund um alle Rechtsfragen zu sein und weiter aufzubauen.

Als Ansprechpartner in Berlin-Reinickendorf und Oberkrämer können wir direkt für Sie vor Ort da sein. Quasi als der Land-Rechtsanwalt im Sinne eines Landarztes, der sich um Ihre rechtlichen Belange kümmert.

Unsere Schwerpunktarbeit liegt zentral im Bereich des Zivilrechts. Dies umfasst zum Beispiel das Vertragsrecht.
Weitere Schwerpunkte sind das Transport- und Speditionsrecht, das Versicherungsrecht und Versicherungsvermittlerrecht, sowie ein aktives und effektives Forderungsinkasso.

Als Interessenschwerpunkte finden Sie unsere Arbeit – wie Sie zweifelsohne sehen können – im Internetrecht. Wir wollen aktiv gegen das Spamming vorgehen. Begleiten Sie uns dabei. Werden Sie aktiv, zum Beispiel beim Antispam e.V.

Rufen Sie einfach an.

Das neue Inkasso-Konzept

28 März 2010

Hier nun das versprochene neue Forderungsinkasso der Rechtsanwaltskanzlei Jan Waßerfall:

Als Inkassodienstleister arbeiten wir für mittelständische Speditionsunternehmen, Handwerksbetriebe, Steuerberater und auch für Sie zur Durchsetzung Ihrer Forderung.
Wir verstehen uns als Dienstleister für Ihr Forderungsinkasso. Schließlich geht es um Ihr Geld.

Nur durch ein individuelles Inkasso, kann Ihre Forderung schnell und effektiv realisiert werden. Serienbriefe sind keine Lösung, da sie nicht mehr ernst genommen werden.

Dies hat für Sie folgende Vorteile:

Eine kurze Reaktionszeit und auf den Schuldner abgestimmtes Inkasso führt zum erfolgreichen Einzug der Forderung.

Wir erheben keine Mitgliedsbeiträge oder Bearbeitungsgebühren, damit Sie Ihre Forderungen durch uns Beitreiben lassen.

Auch kleine Forderungen sind kein Problem.

Sie erhalten eine Rückmeldung über alle Schritte, die wir durchführen.

Keine Kosten im Erfolgsfall.

Im Erfolgsfall gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Schuldners. Voraussetzung dafür ist der Verzug des Schuldners.

Die eingehenden Gelder werden zunächst auf die entstandenen Kosten verrechnet.

Sie erhalten selbstverständlich 100% der Forderung, ohne Abzüge!

Kosten im Nichterfolgfall / Pauschalgebühr

Ist eine Forderung einmal nicht realisierbar, erheben wir für das außergerichtliche Mahnwesen lediglich eine Bearbeitungsgebühr zuzüglich der von uns verauslagten Kosten. Sie treten die entstandenen und nicht zum Ausgleich gebrachten Gebührenansprüche gegen den Schuldender an die Rechtsanwaltskanzlei Jan Waßerfall ab. Die Forderung wird von uns in die Überwachung genommen und die Vermögensverhältnisse regelmäßig überprüft. Bei einer späteren Realisierung erhalten Sie dann von uns ihre Forderung nebst Zinsen.

Diese Pauschalgebühr wird im Falle der Erfolglosigkeit individuell vereinbart. Hierbei ist auch das Volumen und Anzahl der übertragenen Forderungen entscheidend.

Es hat sich dabei folgende Gebührenstaffel bewährt.

Die Pauschalgebühr beträgt bei:

Forderungen bis 500 €              30,00 €,

Forderungen bis 1000 €            60,00 €,

Forderungen ab 1000 €             90,00 €,

Forderungen ab 4000 € werden individuell festgelegt.

jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die Auslagen (Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, pp.) sind vom Auftraggeber im Nichterfolgsfalle zu tragen.

Im Klageverfahren wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.

Vergleichen Sie auch die Kosten, die Ihnen durch ein Inkassounternehmen entstehen.

Hier werden neben einer Bearbeitungsgebühr, Anmeldegebühr, und Erfolgsprovision (d.h. Sie erhalten nicht 100% der Ihnen zu stehenden Forderung), auch noch die Zinsen einbehalten.

Nach der ständigen Rechtsprechung sind übrigens Inkassokosten nicht als Verzugsschaden erstattungsfähig.

Lagern Sie noch heute Ihre Inkassoabteilung aus.

Wir arbeiten bundesweit auch ab Forderungen von 5 € !

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Rechtsanwalt Jan Waßerfall

Quickborner Str. 78-80

13439 Berlin

Tel. 030 / 565 849 415

Fax. 030 / 565 849 419

Email: anwalt@wasserfall.com

Web: www.wasserfall.com

Anwaltsgestütztes Forderungsinkasso

27 März 2010

Stellen Sie sich folgende Situation vor:

Sie haben eine Dienstleistung erbracht, Ihrem Kunden eine Rechnung geschickt und nun zahlt er/sie nicht.

Es folgt eine Mahnung. Doch trotzdem ist kein Geldeingang zu verzeichnen. Nur das Ihr Konto aufgrund der unzähligen verspäteten oder gar gezahlten Rechnungen immer tiefer ins Minus rutscht.

Nun schreiben Sie eine zweite oder gar dritte Mahnung, in dem Irrglauben dies sei notwendig. Ist es aber nicht. Eine Mahnung reicht, wenn überhaupt.

Sie rufen zwischenzeitlich mehrfach an. Der Kunde vertröstet Sie. Die Ausreden werden immer abteuerlicher und Sie verzweifeln.

Erkennen Sie sich in dieser Situation wieder?

Wenn ja, all das muss nicht sein.

Durch ein anwaltsgerstütztes Forderungsinkasso können Sie sich zurücklehnen.

Nach der ersten Mahnung tritt meist der Verzug nach § 286 BGB ein. Sie können dann die Sache an einen Anwalt abgeben, dass die Rechtsverfolgungskosten, die durch Inanspruchnahme des Rechtsanwalts entstehen, vom Schuldner (Kunden) zu tragen sind.

Der Rechtsanwalt, d.h. unsere Inkassoabteilung, wird den Kunden durch ein anwaltliches Mahnschreiben zur Zahlung auffordern.

Dies wirkt und reicht oftmals schon. Ein Brief von einem Inkassounternehmen, dass die Forderung in einem standardisierten Verfahren abarbeitet und nicht individuell auf den Kunden einwirkt, verpufft in der Wirkung. Auch der “professionelle” Schuldner weiss, dass ein Inkassounternehmen ein zahnloser Tiger ist, da im Nachgang der Vorgang an einen Rechtsanwalt abgegeben wird. Also warum nicht gleich zum Anwalt?

Sollte der Schuldner trotz Mahnschreiben nicht zahlen, so ist es sinnvoll im persönlichen Kontakt mit dem Schuldner zu treten. Mit der nötigen Pedanz und Hartnäckigkeit eines Telefoninkassos durch unsere geschulten Mitarbeiter werden die Schuldner zur Zahlung aufgefordert.

Auch der weitere Schritt ist die Titulierung der Forderung mit der anschliessenden Zwangsvollstreckung.

Hier bieten sich zum Beispiel folgende Zwangsvollstreckungmassnahmen an:

  • Kontopfändung
  • Pfändung von Renten-/ oder Steuererstattungsansprüchen
  • Pfändung von Lebensversicherung oder Ansprüchen aus einer Autokaskoversicherung
  • Pfändung von Ansprüchen aus Kreditverträgen (z.B. Kreditkartenlimit)
  • ggf. Austauschpfändung des z.B. LCD-TVs

Aber auch wenn der Schuldner Hartz-IV bezieht, kann dieser z.B. zur Ratenzahlung bewegt werden, eine Pfändung des Kontos verursacht beim Schuldner Stress und Unannehmlichkeiten mit der Bank, so dass hier oftmals noch eine Zahlung in Raten erfolgt.

Sie sehen es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, das Leben eines Schuldner hin zur Zahlung beeinflussen. Und aus dem Titel ist 30 Jahre lang vollstreckbar.

Gerne besprechen wir mit Ihnen gemeinsam, welche Möglichkeiten bestehen Ihre Forderungen effektiv durchzusetzen.

Derzeit Arbeiten wir an einem Inkassokonzept, das wir Ihnen bald vorstellen wollen.