Archiv für die ‘Neues aus der Kanzlei’ Kategorie

Rechtsanwalt in Oberkrämer

13 Juni 2010

Sie suchen einen Rechtsanwalt in der brandenburgischen Gemeinde Oberkrämer?

Nach derzeitigem Stand gibt es im Gemeindegebiet von Oberkrämer vier Rechtsanwälte, jedoch nur zwei Anwälte die offen nach aussen tätig sind.

Die Kollegin Schaberg-Goldstein, die sich laut Ihrer Internetseite auf die Bereiche des Strafrechts und Familienrechts spezialisiert hat.

Und mit mir, der sich im Bereich des Vertragsrechts, Transport- und Speditionsrechts, Versicherungsrechts und Forderungsinkasso auf etwas andere Bereiche spezialisiert hat.

Als Rechtsanwalt in Oberkrämer mit rund 11.000 Einwohnern ist man ihr direkter Ansprechpartner vor Ort. Sie müssen nicht mehr nach Berlin rein fahren, sondern können auch noch nach Ihrer Heimkehr von der Arbeit und der “bösen” Post noch einen Anwalt ihres Vertrauens konsultieren.

Sprechen Sie uns an.

Neue Domains für Rechtsanwaltskanzlei

13 Juni 2010

Auch wir wollen im Zeichen der Zeit bleiben und unsere regionale Präsenz im Internet ausbauen. Auch diesem Grunde haben wir uns entschieden auch unter den Domains www.rechtsanwalt-oberkraemer.de und www.rechtsanwalt-oberhavel.de unser Angebot in das nördliche Berliner Umland zu transportieren.

Wichtig dabei war und ist ein starker regionaler Partner rund um alle Rechtsfragen zu sein und weiter aufzubauen.

Als Ansprechpartner in Berlin-Reinickendorf und Oberkrämer können wir direkt für Sie vor Ort da sein. Quasi als der Land-Rechtsanwalt im Sinne eines Landarztes, der sich um Ihre rechtlichen Belange kümmert.

Unsere Schwerpunktarbeit liegt zentral im Bereich des Zivilrechts. Dies umfasst zum Beispiel das Vertragsrecht.
Weitere Schwerpunkte sind das Transport- und Speditionsrecht, das Versicherungsrecht und Versicherungsvermittlerrecht, sowie ein aktives und effektives Forderungsinkasso.

Als Interessenschwerpunkte finden Sie unsere Arbeit – wie Sie zweifelsohne sehen können – im Internetrecht. Wir wollen aktiv gegen das Spamming vorgehen. Begleiten Sie uns dabei. Werden Sie aktiv, zum Beispiel beim Antispam e.V.

Rufen Sie einfach an.

Anwaltsgestütztes Forderungsinkasso

27 März 2010

Stellen Sie sich folgende Situation vor:

Sie haben eine Dienstleistung erbracht, Ihrem Kunden eine Rechnung geschickt und nun zahlt er/sie nicht.

Es folgt eine Mahnung. Doch trotzdem ist kein Geldeingang zu verzeichnen. Nur das Ihr Konto aufgrund der unzähligen verspäteten oder gar gezahlten Rechnungen immer tiefer ins Minus rutscht.

Nun schreiben Sie eine zweite oder gar dritte Mahnung, in dem Irrglauben dies sei notwendig. Ist es aber nicht. Eine Mahnung reicht, wenn überhaupt.

Sie rufen zwischenzeitlich mehrfach an. Der Kunde vertröstet Sie. Die Ausreden werden immer abteuerlicher und Sie verzweifeln.

Erkennen Sie sich in dieser Situation wieder?

Wenn ja, all das muss nicht sein.

Durch ein anwaltsgerstütztes Forderungsinkasso können Sie sich zurücklehnen.

Nach der ersten Mahnung tritt meist der Verzug nach § 286 BGB ein. Sie können dann die Sache an einen Anwalt abgeben, dass die Rechtsverfolgungskosten, die durch Inanspruchnahme des Rechtsanwalts entstehen, vom Schuldner (Kunden) zu tragen sind.

Der Rechtsanwalt, d.h. unsere Inkassoabteilung, wird den Kunden durch ein anwaltliches Mahnschreiben zur Zahlung auffordern.

Dies wirkt und reicht oftmals schon. Ein Brief von einem Inkassounternehmen, dass die Forderung in einem standardisierten Verfahren abarbeitet und nicht individuell auf den Kunden einwirkt, verpufft in der Wirkung. Auch der “professionelle” Schuldner weiss, dass ein Inkassounternehmen ein zahnloser Tiger ist, da im Nachgang der Vorgang an einen Rechtsanwalt abgegeben wird. Also warum nicht gleich zum Anwalt?

Sollte der Schuldner trotz Mahnschreiben nicht zahlen, so ist es sinnvoll im persönlichen Kontakt mit dem Schuldner zu treten. Mit der nötigen Pedanz und Hartnäckigkeit eines Telefoninkassos durch unsere geschulten Mitarbeiter werden die Schuldner zur Zahlung aufgefordert.

Auch der weitere Schritt ist die Titulierung der Forderung mit der anschliessenden Zwangsvollstreckung.

Hier bieten sich zum Beispiel folgende Zwangsvollstreckungmassnahmen an:

  • Kontopfändung
  • Pfändung von Renten-/ oder Steuererstattungsansprüchen
  • Pfändung von Lebensversicherung oder Ansprüchen aus einer Autokaskoversicherung
  • Pfändung von Ansprüchen aus Kreditverträgen (z.B. Kreditkartenlimit)
  • ggf. Austauschpfändung des z.B. LCD-TVs

Aber auch wenn der Schuldner Hartz-IV bezieht, kann dieser z.B. zur Ratenzahlung bewegt werden, eine Pfändung des Kontos verursacht beim Schuldner Stress und Unannehmlichkeiten mit der Bank, so dass hier oftmals noch eine Zahlung in Raten erfolgt.

Sie sehen es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, das Leben eines Schuldner hin zur Zahlung beeinflussen. Und aus dem Titel ist 30 Jahre lang vollstreckbar.

Gerne besprechen wir mit Ihnen gemeinsam, welche Möglichkeiten bestehen Ihre Forderungen effektiv durchzusetzen.

Derzeit Arbeiten wir an einem Inkassokonzept, das wir Ihnen bald vorstellen wollen.