<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Rechtsanwalt Jan Waßerfall - Blog</title>
	<atom:link href="http://blog.wasserfall.com/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://blog.wasserfall.com</link>
	<description>Unnützes und doch interessant...</description>
	<lastBuildDate>Tue, 07 Jun 2011 12:43:44 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator>
		<item>
		<title>BGH: Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos durch die Bank ist unwirksam.</title>
		<link>http://blog.wasserfall.com/2011/06/bgh-klausel-uber-die-zahlung-einer-monatlichen-gebuhr-fur-die-fuhrung-des-darlehenskontos-durch-die-bank-ist-unwirksam/</link>
		<comments>http://blog.wasserfall.com/2011/06/bgh-klausel-uber-die-zahlung-einer-monatlichen-gebuhr-fur-die-fuhrung-des-darlehenskontos-durch-die-bank-ist-unwirksam/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 07 Jun 2011 12:42:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Waßerfall</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rund um Finanzen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.wasserfall.com/?p=103</guid>
		<description><![CDATA[Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam ist. Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein Verbraucherschutzverband, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist. Die Beklagte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam ist.</p>
<p>Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein Verbraucherschutzverband, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist. Die Beklagte ist eine Bank.</p>
<p>Die Beklagte verwendet gegenüber ihren Kunden in ihren Allgemeinen Bedingungen für Darlehensverträge eine Klausel, durch welche sie sich beim Abschluss von Darlehensverträgen die Bezahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos versprechen lässt.</p>
<p>Der Kläger ist der Ansicht, diese Klausel sei wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 BGB* unwirksam. Er nimmt die Beklagte darauf in Anspruch, die Verwendung der Klausel gegenüber Privatkunden zu unterlassen bzw. sich bei der Abwicklung bestehender Verträge mit Privatkunden nicht hierauf zu berufen. Zur Begründung führt er unter anderem an, die Beklagte erbringe für die vereinnahmte Kontoführungsgebühr keine Sonderleistung, sondern genüge mit der Führung des Darlehenskontos lediglich ihrer Rechnungslegungspflicht, die eingehenden Darlehensraten ordnungsgemäß zu verbuchen und den Kunden darüber zu informieren. Diese Leistung schulde sie bereits aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten, weshalb sie hierfür kein Entgelt verlangen könne.</p>
<p>Der XI. Zivilsenat hat der Unterlassungsklage, die in beiden Vorinstanzen erfolglos geblieben war, auf die Revision des Klägers stattgegeben. Zur Begründung hat er ausgeführt, die angegriffene Klausel halte der gerichtlichen Inhaltskontrolle nicht stand:</p>
<p>Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts handele es sich bei der streitigen Gebührenklausel nicht um eine nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB* der Inhaltskontrolle von vornherein entzogene Preisklausel. Eine solche liege nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur vor, wenn die betreffende Gebühr den Preis für eine vom Klauselverwender angebotene vertragliche Leistung festlege. Davon könne hier jedoch keine Rede sein. Die Kontoführungsgebühr diene nicht der Abgeltung einer vertraglichen Gegenleistung oder einer zusätzlichen Sonderleistung der Bank. Diese führe das Darlehenskonto vielmehr ausschließlich zu eigenen buchhalterischen bzw. Abrechnungszwecken. Der Bankkunde hingegen, der seine regelmäßigen Zahlungspflichten üblicherweise dem Kreditvertrag oder einem eigenständigen Zins- und Tilgungsplan entnehmen könne, sei auf die Führung eines gesonderten Darlehenskontos durch das Kreditinstitut im Regelfall nicht angewiesen.  Etwas anderes folge vorliegend auch nicht daraus, dass die Beklagte ihren Kunden am Ende eines Kalenderjahres eine Zins- und Saldenbestätigung zur Vorlage bei der Finanzverwaltung erteile. Hiermit lasse sich die angegriffene Gebühr allein schon deshalb nicht rechtfertigen, weil die Beklagte nach dem eindeutigen Wortlaut der streitigen Klausel das Entgelt nicht für die Erteilung der Jahresbescheinigung, sondern ausdrücklich zur Abgeltung der Kontoführung erhebe.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der hiernach eröffneten Inhaltskontrolle halte die Klausel nicht stand. Klauseln, die es einem Kreditinstitut ermöglichen, Entgelte für Tätigkeiten zu erheben, die es &#8211; wie hier &#8211; im eigenen Interesse erbringt, halten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB* nicht stand, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der sie abweichen, nicht vereinbar sind und die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Soweit in einzelnen Vorschriften des Preisordnungsrechts auch die Behandlung von Kontoführungsgebühren geregelt wird, folgt hieraus nichts anderes. Denn diese Vorschriften betreffen allein die formelle Art und Weise der Preisangabe im Verkehr, nicht aber die materielle Zulässigkeit einzelner Preisbestandteile.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Urteil vom 7. Juni 2011 &#8211; XI ZR 388/10</p>
<p>LG Ravensburg &#8211; Urteil vom 25. März 2010 &#8211; 2 O 117/09</p>
<p>OLG Stuttgart &#8211; Urteil vom 21. Oktober 2010 &#8211; 2 U 30/10 (ZIP 2011, 462)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>* § 307 BGB &#8211; Inhaltskontrolle</p>
<p>(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.</p>
<p>(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung</p>
<p>1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder</p>
<p>2. wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.</p>
<p>(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.</p>
<p><strong>Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 097/2011 vom 07.06.2011</strong></p>
<fb:like href=http://blog.wasserfall.com/2011/06/bgh-klausel-uber-die-zahlung-einer-monatlichen-gebuhr-fur-die-fuhrung-des-darlehenskontos-durch-die-bank-ist-unwirksam/ font=></fb:like>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.wasserfall.com/2011/06/bgh-klausel-uber-die-zahlung-einer-monatlichen-gebuhr-fur-die-fuhrung-des-darlehenskontos-durch-die-bank-ist-unwirksam/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos</title>
		<link>http://blog.wasserfall.com/2011/05/zur-vertraglichen-haftung-des-kontoinhabers-bei-unbefugter-nutzung-seines-ebay-mitgliedskontos/</link>
		<comments>http://blog.wasserfall.com/2011/05/zur-vertraglichen-haftung-des-kontoinhabers-bei-unbefugter-nutzung-seines-ebay-mitgliedskontos/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 12 May 2011 18:23:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Waßerfall</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verbrauchertipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.wasserfall.com/?p=93</guid>
		<description><![CDATA[Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu der Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines eBay-Mitgliedskontos vertraglich für Erklärungen haftet, die ein Dritter unter unbefugter Verwendung dieses Mitgliedskontos abgegeben hat. Die Beklagte unterhielt beim Internetauktionshaus eBay ein passwortgeschütztes Mitgliedskonto. Am 3. März 2008 wurde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><span style="font-size: x-small;"><strong>Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos </strong></span></div>
<p>Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu  der Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines  eBay-Mitgliedskontos vertraglich für Erklärungen haftet, die ein Dritter  unter unbefugter Verwendung dieses Mitgliedskontos abgegeben hat.</p>
<p>Die Beklagte unterhielt beim Internetauktionshaus  eBay ein passwortgeschütztes Mitgliedskonto. Am 3. März 2008 wurde unter  Nutzung dieses Kontos eine komplette Gastronomieeinrichtung mit einem  Eingangsgebot von 1 € zum Verkauf angeboten, worauf der Kläger ein  Maximalgebot von 1.000 € abgab. Einen Tag danach wurde die Auktion  vorzeitig durch Rücknahme des Angebots beendet. Der Kläger war zu diesem  Zeitpunkt der Höchstbietende. Er forderte die Beklagte mit Schreiben  vom 25. Mai 2008 zur Eigentumsverschaffung an der  Gastronomieeinrichtung, deren Wert er mit 33.820 € beziffert, Zug um Zug  gegen Zahlung von 1.000 € auf. Nach erfolglosem Ablauf der hierfür  gesetzten Frist verlangt er Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe  von 32.820 €.</p>
<p>Zwischen den Parteien steht im Streit, ob das Angebot  über eine Gastronomieeinrichtung von der Beklagten oder ohne deren  Beteiligung und Wissen von ihrem Ehemann auf der Internetplattform von  eBay eingestellt worden ist. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von  eBay heißt es in § 2 Ziffer 9:</p>
<p>&#8220;Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden.&#8221; …</p>
<p>Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen.</p>
<p>Die hiergegen gerichtete Revision des Klägers hatte  keinen Erfolg. Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII.  Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass auch bei  Internet-Geschäften die Regeln des Stellvertretungsrechts anwendbar  sind, wenn durch die Nutzung eines fremden Namens beim Geschäftspartner  der Anschein erweckt wird, es solle mit dem Namensträger ein Geschäft  abgeschlossen werden. Erklärungen, die unter dem Namen eines anderen  abgegeben worden sind, verpflichten den Namensträger daher nur, wenn sie  in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmacht erfolgen oder vom  Namensträger nachträglich genehmigt worden sind oder wenn die Grundsätze  über die Duldungs- oder die Anscheinsvollmacht eingreifen. Hingegen hat  allein die unsorgfältige Verwahrung der Kontaktdaten eines  eBay-Mitgliedskontos noch nicht zur Folge, dass der Inhaber des Kontos  sich die von einem Dritten unter unbefugter Verwendung dieses Kontos  abgegebenen Erklärungen zurechnen lassen muss. Eine Zurechnung fremder  Erklärungen an den Kontoinhaber ergibt sich auch nicht aus § 2 Ziffer 9  der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay. Da diese Allgemeinen  Geschäftsbedingungen jeweils nur zwischen eBay und dem Inhaber des  Mitgliedskontos vereinbart sind, haben sie keine unmittelbare Geltung  zwischen dem Anbieter und dem Bieter. Ausgehend hiervon war vorliegend  zwischen den Parteien kein Kaufvertrag über die Gastronomieeinrichtung  zustande gekommen.</p>
<p>Urteil vom 11. Mai 2011 – VIII ZR 289/09</p>
<p>LG Dortmund &#8211; Urteil vom 23. Dezember 2008 – 3 O 508/08</p>
<p>OLG Hamm &#8211; Urteil vom 20. Juli 2009 –  I-2 U 50/09</p>
<p>aus der Pressmitteilung des BGH Nr. 84/11 vom 11.05.2011</p>
<fb:like href=http://blog.wasserfall.com/2011/05/zur-vertraglichen-haftung-des-kontoinhabers-bei-unbefugter-nutzung-seines-ebay-mitgliedskontos/ font=></fb:like>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.wasserfall.com/2011/05/zur-vertraglichen-haftung-des-kontoinhabers-bei-unbefugter-nutzung-seines-ebay-mitgliedskontos/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Illegale Rechtberatung durch Vermittler in der bAV</title>
		<link>http://blog.wasserfall.com/2011/04/illegale-rechtberatung-durch-vermittler-in-der-bav/</link>
		<comments>http://blog.wasserfall.com/2011/04/illegale-rechtberatung-durch-vermittler-in-der-bav/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 06 Apr 2011 10:02:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Waßerfall</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rund um Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsvermittler]]></category>
		<category><![CDATA[bAV]]></category>
		<category><![CDATA[NJW]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsmakler]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.wasserfall.com/?p=83</guid>
		<description><![CDATA[In der kürzlich erschienen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift &#8211; NJW (das Pflichtblatt der Rechtsanwälte)  erschien ein Artikel zum Thema Illegale Rechtsberatung durch Versicherungsvermittler im Bereich der Beratung und Vermittlung von Produkten zur Betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Der Kollege Römermann zeigt auf, dass Versicherungsvermittler (Vertreter und Makler) im überwiegenden Teil Ihrer Arbeit, Versicherungsverträge vermitteln und nur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der kürzlich erschienen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift &#8211; NJW (das Pflichtblatt der Rechtsanwälte)  erschien ein Artikel zum Thema Illegale Rechtsberatung durch Versicherungsvermittler im Bereich der Beratung und Vermittlung von Produkten zur Betrieblichen Altersvorsorge (bAV).</p>
<p>Der Kollege Römermann zeigt auf, dass Versicherungsvermittler (Vertreter und Makler) im überwiegenden Teil Ihrer Arbeit, Versicherungsverträge vermitteln und nur als sog. Nebenleistung in bestimmten Bereichen auch rechtlich beraten dürfen.</p>
<p>Dies beschränkt er jedoch nur auf den Bereich der Sachversicherung und will gerade nicht den komplizierten und haftungsträchtigen Bereich der bAV einbezogen wissen. Das oftmals ein Rechtsanwalt im Bereich der Beratung zur bAV eingeschaltet wird (&#8220;Stichwort: Erfüllungsgehilfe&#8221;), da dieser ja Rechtsberatung betreiben dürfe, sei nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Schwäbisch Gemünd vom 26.08.2010 &#8211; 2 C 995/09 unzulässig.</p>
<p>Im Ergebnis meint der Kollege, dass eine Beratung im Bereich der bAV durch einen Vermittler unzulässig sei. Dies sei auch nicht durch die Befugnisnorm des § 34 d GewO in Verbindung mit § 5 RDG gedeckt.</p>
<p>Ich persönlich meine, dass im Bereich der bAV nur absolute Versicherungsprofis tätig sein sollten. Es ist kein Butter-Brot-Geschäft, was man so nebenbei als Vermittler betreiben kann. Zwar mag dieser Bereich provisionsträchtig sein, doch die Haftungsrisiken in der Folge sind nicht zu überblicken. Und seine Existenz nur wegen einem großen Geschäft zu gefährden, halte ich für töricht.</p>
<p>Der gesamte Artikel ist in der  NJW in Heft 13 vom 24.03.2011 Seiten 884-889 zu finden.</p>
<p>Wir helfen gerne bei der Literaturbeschaffung. Einfach ansprechen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<fb:like href=http://blog.wasserfall.com/2011/04/illegale-rechtberatung-durch-vermittler-in-der-bav/ font=></fb:like>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.wasserfall.com/2011/04/illegale-rechtberatung-durch-vermittler-in-der-bav/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Spamabwehr – AG Krefeld – 2.11.2006 – 2 C 187/06 – Keine Pflicht einen Abmeldelink zu nutzen!</title>
		<link>http://blog.wasserfall.com/2010/06/spamabwehr-ag-krefeld-2-11-2006-2-c-18706-keine-pflicht-einen-abmeldelink-zu-nutzen/</link>
		<comments>http://blog.wasserfall.com/2010/06/spamabwehr-ag-krefeld-2-11-2006-2-c-18706-keine-pflicht-einen-abmeldelink-zu-nutzen/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 26 Jun 2010 14:42:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Waßerfall</dc:creator>
				<category><![CDATA[Spamabwehr]]></category>
		<category><![CDATA[Spamabwehr - Urteile & Entscheidungen]]></category>
		<category><![CDATA[Abmeldelink]]></category>
		<category><![CDATA[ag krefeld]]></category>
		<category><![CDATA[Email]]></category>
		<category><![CDATA[Spam]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.wasserfall.com/?p=74</guid>
		<description><![CDATA[Das AG Krefeld hat im Jahre 2006 entschieden, dass die mehrfache Zusendungen von Werbe-Emails gegen das allgemeine Persönlichkeitesrecht aus Art. 2 GG iVm § 823 I, II BGB verstösst. Viel interessanter ist die Begründung dahingehend, dass man nicht verpflichtet sei, den in der Werbeemail enthaltenen Abmelde-Link zu nutzen. Eine solche Handlung birgt nämlich die Gefahr, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das AG Krefeld hat im Jahre 2006 entschieden, dass die mehrfache Zusendungen von Werbe-Emails gegen das allgemeine Persönlichkeitesrecht aus Art. 2 GG iVm § 823 I, II BGB verstösst.</p>
<p>Viel interessanter ist die Begründung dahingehend, dass man nicht verpflichtet sei, den in der Werbeemail enthaltenen Abmelde-Link zu nutzen.</p>
<p>Eine solche Handlung birgt nämlich die Gefahr, dass der Empfänger lediglich die aktive Nutzung der Email-Adresse zu erkennen gibt und sich hieraus folgern läßt, dass diese Adresse &#8220;aktiv&#8221; sei, um weiter Werbung an diese zu senden.</p>
<p>Ausserdem sei der Beklagte darlegungs- und beweisbelastet dahingehend, das der Email-Adressat mit der Zusendung einverstanden gewesen ist.</p>
<p>Lassen Sie sich also von den Spammern nicht ins Boxhorn jagen.</p>
<fb:like href=http://blog.wasserfall.com/2010/06/spamabwehr-ag-krefeld-2-11-2006-2-c-18706-keine-pflicht-einen-abmeldelink-zu-nutzen/ font=></fb:like>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.wasserfall.com/2010/06/spamabwehr-ag-krefeld-2-11-2006-2-c-18706-keine-pflicht-einen-abmeldelink-zu-nutzen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwalt in Oberkrämer</title>
		<link>http://blog.wasserfall.com/2010/06/rechtsanwalt-in-oberkramer/</link>
		<comments>http://blog.wasserfall.com/2010/06/rechtsanwalt-in-oberkramer/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 13 Jun 2010 15:30:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Waßerfall</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues aus der Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[oberkrämer]]></category>
		<category><![CDATA[rechtsanwalt]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.wasserfall.com/?p=69</guid>
		<description><![CDATA[Sie suchen einen Rechtsanwalt in der brandenburgischen Gemeinde Oberkrämer? Nach derzeitigem Stand gibt es im Gemeindegebiet von Oberkrämer vier Rechtsanwälte, jedoch nur zwei Anwälte die offen nach aussen tätig sind. Die Kollegin Schaberg-Goldstein, die sich laut Ihrer Internetseite auf die Bereiche des Strafrechts und Familienrechts spezialisiert hat. Und mit mir, der sich im Bereich des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sie suchen einen Rechtsanwalt in der brandenburgischen <a href="http://www.oberkraemer.de">Gemeinde Oberkrämer</a>?</p>
<p>Nach derzeitigem Stand gibt es im Gemeindegebiet von Oberkrämer vier Rechtsanwälte, jedoch nur zwei Anwälte die offen nach aussen tätig sind.</p>
<p>Die Kollegin <a href="http://ra-schaberg-goldstein.de/index.html" target="_blank">Schaberg-Goldstein</a>, die sich laut Ihrer Internetseite auf die Bereiche des Strafrechts und Familienrechts spezialisiert hat.</p>
<p>Und mit mir, der sich im Bereich des Vertragsrechts, Transport- und Speditionsrechts, Versicherungsrechts und Forderungsinkasso auf etwas andere Bereiche spezialisiert hat.</p>
<p>Als <a title="Rechtsanwalt Oberkrämer" href="http://www.rechtsanwalt-oberkraemer.de" target="_blank">Rechtsanwalt in Oberkrämer</a> mit rund 11.000 Einwohnern ist man ihr direkter Ansprechpartner vor Ort. Sie müssen nicht mehr nach Berlin rein fahren, sondern können auch noch nach Ihrer Heimkehr von der Arbeit und der &#8220;bösen&#8221; Post noch einen Anwalt ihres Vertrauens konsultieren.</p>
<p>Sprechen Sie uns an.</p>
<fb:like href=http://blog.wasserfall.com/2010/06/rechtsanwalt-in-oberkramer/ font=></fb:like>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.wasserfall.com/2010/06/rechtsanwalt-in-oberkramer/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Neue Domains für Rechtsanwaltskanzlei</title>
		<link>http://blog.wasserfall.com/2010/06/neue-domains-fur-rechtsanwaltskanzlei/</link>
		<comments>http://blog.wasserfall.com/2010/06/neue-domains-fur-rechtsanwaltskanzlei/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 13 Jun 2010 15:05:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Waßerfall</dc:creator>
				<category><![CDATA[Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[Neues aus der Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[Transport- und Speditionsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[berliner umland]]></category>
		<category><![CDATA[bötzow]]></category>
		<category><![CDATA[domain]]></category>
		<category><![CDATA[Email]]></category>
		<category><![CDATA[land-rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[marwitz]]></category>
		<category><![CDATA[oberhavel]]></category>
		<category><![CDATA[oberkrämer]]></category>
		<category><![CDATA[rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[schwante]]></category>
		<category><![CDATA[vehlefanz]]></category>
		<category><![CDATA[vertragsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.wasserfall.com/?p=61</guid>
		<description><![CDATA[Auch wir wollen im Zeichen der Zeit bleiben und unsere regionale Präsenz im Internet ausbauen. Auch diesem Grunde haben wir uns entschieden auch unter den Domains www.rechtsanwalt-oberkraemer.de und www.rechtsanwalt-oberhavel.de unser Angebot in das nördliche Berliner Umland zu transportieren. Wichtig dabei war und ist ein starker regionaler Partner rund um alle Rechtsfragen zu sein und weiter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch wir wollen im Zeichen der Zeit bleiben und unsere regionale Präsenz im Internet ausbauen. Auch diesem Grunde haben wir uns entschieden auch unter den Domains <a href="http://www.rechtsanwalt-oberkraemer.de"><strong>www.rechtsanwalt-oberkraemer.de</strong></a> und <a href="http://www.rechtsanwalt-oberhavel.de"><strong>www.rechtsanwalt-oberhavel.de</strong></a> unser Angebot in das nördliche Berliner Umland zu transportieren.</p>
<p>Wichtig dabei war und ist ein starker regionaler Partner rund um alle Rechtsfragen zu sein und weiter aufzubauen.</p>
<p>Als Ansprechpartner in Berlin-Reinickendorf und Oberkrämer können wir direkt für Sie vor Ort da sein. Quasi als der Land-Rechtsanwalt im Sinne eines Landarztes, der sich um Ihre rechtlichen Belange kümmert.</p>
<p>Unsere Schwerpunktarbeit liegt zentral im Bereich des Zivilrechts. Dies umfasst zum Beispiel das Vertragsrecht.<br />
Weitere Schwerpunkte sind das<strong> Transport- und Speditionsrecht</strong>, das <strong>Versicherungsrecht</strong> und Versicherungsvermittlerrecht, sowie ein <a href="http://www.wasserfall.com/forderungsinkasso">aktives und effektives <strong>Forderungsinkasso</strong></a>.</p>
<p>Als Interessenschwerpunkte finden Sie unsere Arbeit &#8211; wie Sie zweifelsohne sehen können &#8211; im Internetrecht. Wir wollen aktiv gegen das Spamming vorgehen. Begleiten Sie uns dabei. Werden Sie aktiv, zum Beispiel beim <a href="http://www.antispam.de/">Antispam e.V.</a></p>
<p>Rufen Sie einfach an.</p>
<fb:like href=http://blog.wasserfall.com/2010/06/neue-domains-fur-rechtsanwaltskanzlei/ font=></fb:like>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.wasserfall.com/2010/06/neue-domains-fur-rechtsanwaltskanzlei/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Erfolg gegen ungebetene Email-Werbung</title>
		<link>http://blog.wasserfall.com/2010/04/erfolg-gegen-ungebetene-email-werbung/</link>
		<comments>http://blog.wasserfall.com/2010/04/erfolg-gegen-ungebetene-email-werbung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 17:01:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Waßerfall</dc:creator>
				<category><![CDATA[Spamabwehr]]></category>
		<category><![CDATA[Spamabwehr - Urteile & Entscheidungen]]></category>
		<category><![CDATA[Email]]></category>
		<category><![CDATA[Spam]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.wasserfall.com/?p=54</guid>
		<description><![CDATA[In einer ganz aktuellen Entscheidung vom 14.04.2010 hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden, dass selbst die versehentliche Zusendung von Spam nicht zu dulden ist. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu grunde: Eine Firma, die Decken und Deckenlichter anbot, übersandte eine Email an den Kläger. Der Kläger stand zuvor in keinem Kontakt zu der Firma. Diese hatte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einer ganz aktuellen Entscheidung vom 14.04.2010 hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden, dass selbst die versehentliche Zusendung von Spam nicht zu dulden ist.</p>
<p>Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu grunde:<br />
Eine Firma, die Decken und Deckenlichter anbot, übersandte eine Email an den Kläger. Der Kläger stand zuvor in keinem Kontakt zu der Firma. Diese hatte zuvor, die Emailanschrift vom Kläger aus dem Internet entnommen, um selbst bei dem Kläger ein Angebot für div. Versicherungen zu erhalten. Die Beklagte gab an, dass die Email des Klägers aus Versehen in den Newsletterverteiler gelangt sei und sie nicht an der Zusendung Schuld habe.</p>
<p>Das Gericht sah hierin dennoch einen unterlassungsfähigen Anspruch des Klägers aus §§ 823 I, 1004 BGB.</p>
<p>Letztlich käme es nicht auf ein Verschulden an, da durch die Zusendung in die Rechte des Klägers eingegriffen werde.</p>
<p><a href="http://www.wasserfall.com/rechtsgebiete/internet-und-it-recht/spamabwehr-urteil-ag-tempelhof-kreuzberg-4-c-10010">Die Entscheidung finden Sie hier im Original.</a></p>
<p>Wieder ein Etappensieg gegen die Spammerfront.</p>
<fb:like href=http://blog.wasserfall.com/2010/04/erfolg-gegen-ungebetene-email-werbung/ font=></fb:like>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.wasserfall.com/2010/04/erfolg-gegen-ungebetene-email-werbung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>10</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Erfolgreich Netzwerken</title>
		<link>http://blog.wasserfall.com/2010/04/erfolgreich-netzwerken/</link>
		<comments>http://blog.wasserfall.com/2010/04/erfolgreich-netzwerken/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 11 Apr 2010 15:30:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Waßerfall</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erfolg]]></category>
		<category><![CDATA[Nerzwerken]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.wasserfall.com/?p=50</guid>
		<description><![CDATA[Es ist in aller Munde: Das soziale Netzwerken. Ganz gleich ob Facebook, StudiVZ oder Xing, es wird um Kontakte gebuhlt. Kontakte der Kumpels und Freunde, neue Geschäftspartner oder die nette Studentin zwei Reihen vor einem in der Vorlesung. Doch stellt sich die Frage: Wozu das Ganze? Gleich vorab: Es gibt keine allgemeine Antwort. Sie ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist in aller Munde: Das soziale Netzwerken. Ganz gleich ob Facebook, StudiVZ oder Xing, es wird um Kontakte gebuhlt.</p>
<p>Kontakte der Kumpels und Freunde, neue Geschäftspartner oder die nette Studentin zwei Reihen vor einem in der Vorlesung.</p>
<p>Doch stellt sich die Frage: Wozu das Ganze?</p>
<p><iframe src="http://impde.tradedoubler.com/imp?type(iframe)g(18151108)a(1802961)" width="300" height="250" frameborder="0" border="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe></p>
<p>Gleich vorab: Es gibt keine allgemeine Antwort. Sie ist so individuell, wie es Menschen gibt.</p>
<p>Ich nutze Xing zum Beispiel um neue Geschäftskontakte zu knüpfen und auf Facebook halte ich Kontakt zur Familie.</p>
<p>Wie geht man erfolgreich damit um?</p>
<p>Schauen wir uns xing genauer an. Es gibt zwei Gruppen von Nutzer bei xing. Die einen, die ihre bestehenden in der realen Welt vorhandenen Kontakte verknüpfen wollen und es gibt die andere Gruppe, die Xing nutzt um gerade neue Kontakte zu knüpfen, quasi als großen Werbemarkt.</p>
<p>Werbemarkt für sich als Person, aber auch für Produkte und Services.</p>
<p>Ich gehöre persönlich zur zweiten Gruppe. Mir ist es wichtig ein breites Spektium an Menschen zu &#8220;kennen&#8221;, auf die ich bei Bedarf zu gehen kann. Hier ist es hilfreich sich dann auf Xing zu beziehen, um einen leichteren Einstieg zu finden, als wenn der Ansprechpartner völlig fremd wäre.</p>
<p>Ich empfehle daher jeden sich Xing anzuschliessen, und um zu schauen, welche neuen Kontakte er/sie knüpfen kann.</p>
<p><a rel="me" href="http://www.xing.com/profile/Jan_Wasserfall" target="_blank"><img src="http://www.xing.com/img/buttons/5_de_btn.gif" border="0" alt="Jan Waßerfall" width="118" height="23" /></a></p>
<fb:like href=http://blog.wasserfall.com/2010/04/erfolgreich-netzwerken/ font=></fb:like>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.wasserfall.com/2010/04/erfolgreich-netzwerken/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Anwaltsgestütztes Forderungsinkasso</title>
		<link>http://blog.wasserfall.com/2010/03/anwaltsgestutztes-forderungsinkasso/</link>
		<comments>http://blog.wasserfall.com/2010/03/anwaltsgestutztes-forderungsinkasso/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 27 Mar 2010 18:35:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Waßerfall</dc:creator>
				<category><![CDATA[Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[Neues aus der Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltsinkasso]]></category>
		<category><![CDATA[Forderung]]></category>
		<category><![CDATA[forderungsinkasso]]></category>
		<category><![CDATA[Forderungsmanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Inkasoo]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldner]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.wasserfall.com/?p=41</guid>
		<description><![CDATA[Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie haben eine Dienstleistung erbracht, Ihrem Kunden eine Rechnung geschickt und nun zahlt er/sie nicht. Es folgt eine Mahnung. Doch trotzdem ist kein Geldeingang zu verzeichnen. Nur das Ihr Konto aufgrund der unzähligen verspäteten oder gar gezahlten Rechnungen immer tiefer ins Minus rutscht. Nun schreiben Sie eine zweite oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Stellen Sie sich folgende Situation vor:</p>
<p>Sie haben eine Dienstleistung erbracht, Ihrem Kunden eine Rechnung geschickt und nun zahlt er/sie nicht.</p>
<p>Es folgt eine Mahnung. Doch trotzdem ist kein Geldeingang zu verzeichnen. Nur das Ihr Konto aufgrund der unzähligen verspäteten oder gar gezahlten Rechnungen immer tiefer ins Minus rutscht.</p>
<p>Nun schreiben Sie eine zweite oder gar dritte Mahnung, in dem Irrglauben dies sei notwendig. Ist es aber nicht. Eine Mahnung reicht, wenn überhaupt.</p>
<p>Sie rufen zwischenzeitlich mehrfach an. Der Kunde vertröstet Sie. Die Ausreden werden immer abteuerlicher und Sie verzweifeln.</p>
<p>Erkennen Sie sich in dieser Situation wieder?</p>
<p>Wenn ja, all das muss nicht sein.</p>
<p>Durch ein anwaltsgerstütztes <a href="http://www.wasserfall.com/forderungsinkasso">Forderungsinkasso</a> können Sie sich zurücklehnen.</p>
<p>Nach der ersten Mahnung tritt meist der Verzug nach § 286 BGB ein. Sie können dann die Sache an einen Anwalt abgeben, dass die Rechtsverfolgungskosten, die durch Inanspruchnahme des Rechtsanwalts entstehen, vom Schuldner (Kunden) zu tragen sind.</p>
<p>Der <a href="http://www.wasserfall.com">Rechtsanwalt</a>, d.h. unsere Inkassoabteilung, wird den Kunden durch ein anwaltliches Mahnschreiben zur Zahlung auffordern.</p>
<p>Dies wirkt und reicht oftmals schon. Ein Brief von einem Inkassounternehmen, dass die Forderung in einem standardisierten Verfahren abarbeitet und nicht individuell auf den Kunden einwirkt, verpufft in der Wirkung. Auch der &#8220;professionelle&#8221; Schuldner weiss, dass ein Inkassounternehmen ein zahnloser Tiger ist, da im Nachgang der Vorgang an einen Rechtsanwalt abgegeben wird. Also warum nicht gleich zum Anwalt?</p>
<p>Sollte der Schuldner trotz Mahnschreiben nicht zahlen, so ist es sinnvoll im persönlichen Kontakt mit dem Schuldner zu treten. Mit der nötigen Pedanz und Hartnäckigkeit eines Telefoninkassos durch unsere geschulten Mitarbeiter werden die Schuldner zur Zahlung aufgefordert.</p>
<p>Auch der weitere Schritt ist die Titulierung der Forderung mit der anschliessenden Zwangsvollstreckung.</p>
<p>Hier bieten sich zum Beispiel folgende Zwangsvollstreckungmassnahmen an:</p>
<ul>
<li>Kontopfändung</li>
<li>Pfändung von Renten-/ oder Steuererstattungsansprüchen</li>
<li>Pfändung von Lebensversicherung oder Ansprüchen aus einer Autokaskoversicherung</li>
<li>Pfändung von Ansprüchen aus Kreditverträgen (z.B. Kreditkartenlimit)</li>
<li>ggf. Austauschpfändung des z.B. LCD-TVs</li>
</ul>
<p>Aber auch wenn der Schuldner Hartz-IV bezieht, kann dieser z.B. zur Ratenzahlung bewegt werden, eine Pfändung des Kontos verursacht beim Schuldner Stress und Unannehmlichkeiten mit der Bank, so dass hier oftmals noch eine Zahlung in Raten erfolgt.</p>
<p>Sie sehen es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, das Leben eines Schuldner hin zur Zahlung beeinflussen. Und aus dem Titel ist 30 Jahre lang vollstreckbar.</p>
<p>Gerne besprechen wir mit Ihnen gemeinsam, welche Möglichkeiten bestehen Ihre Forderungen effektiv durchzusetzen.</p>
<p>Derzeit Arbeiten wir an einem Inkassokonzept, das wir Ihnen bald vorstellen wollen.</p>
<fb:like href=http://blog.wasserfall.com/2010/03/anwaltsgestutztes-forderungsinkasso/ font=></fb:like>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.wasserfall.com/2010/03/anwaltsgestutztes-forderungsinkasso/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Verpatzter Service beim Autowaschen</title>
		<link>http://blog.wasserfall.com/2010/01/verpatzter-service-beim-autowaschen/</link>
		<comments>http://blog.wasserfall.com/2010/01/verpatzter-service-beim-autowaschen/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 31 Jan 2010 12:20:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Waßerfall</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rund um Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Verbrauchertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Autowäsche]]></category>
		<category><![CDATA[Gefälligkeitshandlung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.wasserfall.com/?p=39</guid>
		<description><![CDATA[Hilfsbereitschaft ist eine ehrbare Tugend. Doch wer haftet für den Schaden, den ein Angestellter einer Waschstraße verursacht, während er aus Gefälligkeit ein Kundenfahrzeug in die Reinigungsanlage fährt?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>(verpd) Ein Bediensteter einer Tankstelle hatte sich dazu bereit erklärt, ein Kundenfahrzeug in die Waschstraße der Tankstelle zu fahren und dieses dabei beschädigt. Der Tankstellen-Mitarbeiter wollte sich mit dem Argument aus seiner Haftungsverpflichtung stehlen, dass es sich um eine reine Gefälligkeitshandlung gehandelt hat. Doch das Landgericht München I belehrte ihn eines Besseren (Az.: 13 S 5962/09).</p>
<p>Die Klägerin war mit ihrem Pkw zu einer Münchener Tankstelle gefahren, deren Besonderheit darin bestand, dass man dort die Dienste eines Tankwarts in Anspruch nehmen konnte. Sie bat den diensthabenden Tankwart daher darum, ihr Fahrzeug nicht nur zu betanken, sondern es anschließend in die zur Tankstelle gehörende Waschstraße zu fahren.</p>
<p>Mit der Begründung, dass er selber über keinen Führerschein verfüge, lehnte der Tankwart die Bitte der Frau ab. Er nahm jedoch gleichwohl den Fahrzeugschlüssel entgegen und bat die Kassiererin der Tankstelle darum, das Fahrzeug in die Waschstraße zu fahren.</p>
<p>Nachdem auch diese das Begehren wegen mangelnder Fahrpraxis zunächst abgelehnt hatte, kam sie der Bitte schließlich nach. Doch leider verwechselte sie die Bremse des Fahrzeugs mit dem Gaspedal und fuhr gegen eine Werbetafel.</p>
<h2>Keine Haftungsverpflichtung?</h2>
<p>Die Tankstellenbetreiberin lehnte es ab, die Schadenersatzforderungen der Frau zu erfüllen. Begründung: Ihre Angestellte habe den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht. Zudem hätte der Fahrzeughalterin nach den vorausgegangenen Diskussionen klar sein müssen, dass sie ein Risiko eingeht, wenn sie ihr Auto einer unerfahrenen Fahrerin überlässt.</p>
<p>Die Sache landete schließlich vor Gericht. Doch dort erlitt die Betreiberin der Tankstelle eine Niederlage. Nach Ansicht des Gerichts kann sich die Besitzerin der Service-Tankstelle im vorliegendem Fall nicht darauf berufen, haftungsfrei zu sein, da bei der Gefälligkeit durch die Angestellte kein Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorlag.</p>
<h2>Ein Fall von Übernahmeverschulden</h2>
<p>Die Beklagte habe ausdrücklich damit geworben, dass an ihrer Tankstelle Serviceleistungen wie zum Beispiel Tanken und Scheibenwischen angeboten werden. Die Klägerin habe daher davon ausgehen können, dass dazu auch Vorbereitungshandlungen für das kostenpflichtige Waschen ihres Fahrzeuges gehören.</p>
<p>Hätte die Beklagte diese Serviceleistung nicht übernehmen wollen, so hätte der Tankwart den Schlüssel nicht entgegennehmen und sich seine Kollegin nicht in das Fahrzeug setzen dürfen.</p>
<p>In einer Mitteilung des Gerichts heißt es dazu: „Dies stellt ein Übernahmeverschulden des Tankwarts dar, für das die beklagte Tankstellenbetreiberin einzustehen hat. Sie hat der Klägerin daher die Reparaturkosten, eine Nutzungsausfall-Entschädigung sowie die Sachverständigenkosten zu erstatten.“</p>
<p>Sollten Sie Rechtsrat benötigen rufen Sie uns an unter 030-565 849 415 <a href="http://www.wasserfall.com">Rechtsanwalt Jan Waßerfall</a></p>
<fb:like href=http://blog.wasserfall.com/2010/01/verpatzter-service-beim-autowaschen/ font=></fb:like>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.wasserfall.com/2010/01/verpatzter-service-beim-autowaschen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

