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Rechtsanwalt in Oberkrämer

13 Juni 2010

Sie suchen einen Rechtsanwalt in der brandenburgischen Gemeinde Oberkrämer?

Nach derzeitigem Stand gibt es im Gemeindegebiet von Oberkrämer vier Rechtsanwälte, jedoch nur zwei Anwälte die offen nach aussen tätig sind.

Die Kollegin Schaberg-Goldstein, die sich laut Ihrer Internetseite auf die Bereiche des Strafrechts und Familienrechts spezialisiert hat.

Und mit mir, der sich im Bereich des Vertragsrechts, Transport- und Speditionsrechts, Versicherungsrechts und Forderungsinkasso auf etwas andere Bereiche spezialisiert hat.

Als Rechtsanwalt in Oberkrämer mit rund 11.000 Einwohnern ist man ihr direkter Ansprechpartner vor Ort. Sie müssen nicht mehr nach Berlin rein fahren, sondern können auch noch nach Ihrer Heimkehr von der Arbeit und der “bösen” Post noch einen Anwalt ihres Vertrauens konsultieren.

Sprechen Sie uns an.

Neue Domains für Rechtsanwaltskanzlei

13 Juni 2010

Auch wir wollen im Zeichen der Zeit bleiben und unsere regionale Präsenz im Internet ausbauen. Auch diesem Grunde haben wir uns entschieden auch unter den Domains www.rechtsanwalt-oberkraemer.de und www.rechtsanwalt-oberhavel.de unser Angebot in das nördliche Berliner Umland zu transportieren.

Wichtig dabei war und ist ein starker regionaler Partner rund um alle Rechtsfragen zu sein und weiter aufzubauen.

Als Ansprechpartner in Berlin-Reinickendorf und Oberkrämer können wir direkt für Sie vor Ort da sein. Quasi als der Land-Rechtsanwalt im Sinne eines Landarztes, der sich um Ihre rechtlichen Belange kümmert.

Unsere Schwerpunktarbeit liegt zentral im Bereich des Zivilrechts. Dies umfasst zum Beispiel das Vertragsrecht.
Weitere Schwerpunkte sind das Transport- und Speditionsrecht, das Versicherungsrecht und Versicherungsvermittlerrecht, sowie ein aktives und effektives Forderungsinkasso.

Als Interessenschwerpunkte finden Sie unsere Arbeit – wie Sie zweifelsohne sehen können – im Internetrecht. Wir wollen aktiv gegen das Spamming vorgehen. Begleiten Sie uns dabei. Werden Sie aktiv, zum Beispiel beim Antispam e.V.

Rufen Sie einfach an.

Das neue Inkasso-Konzept

28 März 2010

Hier nun das versprochene neue Forderungsinkasso der Rechtsanwaltskanzlei Jan Waßerfall:

Als Inkassodienstleister arbeiten wir für mittelständische Speditionsunternehmen, Handwerksbetriebe, Steuerberater und auch für Sie zur Durchsetzung Ihrer Forderung.
Wir verstehen uns als Dienstleister für Ihr Forderungsinkasso. Schließlich geht es um Ihr Geld.

Nur durch ein individuelles Inkasso, kann Ihre Forderung schnell und effektiv realisiert werden. Serienbriefe sind keine Lösung, da sie nicht mehr ernst genommen werden.

Dies hat für Sie folgende Vorteile:

Eine kurze Reaktionszeit und auf den Schuldner abgestimmtes Inkasso führt zum erfolgreichen Einzug der Forderung.

Wir erheben keine Mitgliedsbeiträge oder Bearbeitungsgebühren, damit Sie Ihre Forderungen durch uns Beitreiben lassen.

Auch kleine Forderungen sind kein Problem.

Sie erhalten eine Rückmeldung über alle Schritte, die wir durchführen.

Keine Kosten im Erfolgsfall.

Im Erfolgsfall gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Schuldners. Voraussetzung dafür ist der Verzug des Schuldners.

Die eingehenden Gelder werden zunächst auf die entstandenen Kosten verrechnet.

Sie erhalten selbstverständlich 100% der Forderung, ohne Abzüge!

Kosten im Nichterfolgfall / Pauschalgebühr

Ist eine Forderung einmal nicht realisierbar, erheben wir für das außergerichtliche Mahnwesen lediglich eine Bearbeitungsgebühr zuzüglich der von uns verauslagten Kosten. Sie treten die entstandenen und nicht zum Ausgleich gebrachten Gebührenansprüche gegen den Schuldender an die Rechtsanwaltskanzlei Jan Waßerfall ab. Die Forderung wird von uns in die Überwachung genommen und die Vermögensverhältnisse regelmäßig überprüft. Bei einer späteren Realisierung erhalten Sie dann von uns ihre Forderung nebst Zinsen.

Diese Pauschalgebühr wird im Falle der Erfolglosigkeit individuell vereinbart. Hierbei ist auch das Volumen und Anzahl der übertragenen Forderungen entscheidend.

Es hat sich dabei folgende Gebührenstaffel bewährt.

Die Pauschalgebühr beträgt bei:

Forderungen bis 500 €              30,00 €,

Forderungen bis 1000 €            60,00 €,

Forderungen ab 1000 €             90,00 €,

Forderungen ab 4000 € werden individuell festgelegt.

jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die Auslagen (Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, pp.) sind vom Auftraggeber im Nichterfolgsfalle zu tragen.

Im Klageverfahren wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.

Vergleichen Sie auch die Kosten, die Ihnen durch ein Inkassounternehmen entstehen.

Hier werden neben einer Bearbeitungsgebühr, Anmeldegebühr, und Erfolgsprovision (d.h. Sie erhalten nicht 100% der Ihnen zu stehenden Forderung), auch noch die Zinsen einbehalten.

Nach der ständigen Rechtsprechung sind übrigens Inkassokosten nicht als Verzugsschaden erstattungsfähig.

Lagern Sie noch heute Ihre Inkassoabteilung aus.

Wir arbeiten bundesweit auch ab Forderungen von 5 € !

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Rechtsanwalt Jan Waßerfall

Quickborner Str. 78-80

13439 Berlin

Tel. 030 / 565 849 415

Fax. 030 / 565 849 419

Email: anwalt@wasserfall.com

Web: www.wasserfall.com